Seit dem 3. Juni 2024 werden biometrische Gesichtsbilder für Reisepässe, Identitätskarten und biometrische Aufenthaltsausweise direkt am Schalter des Ausländer- und Passamts (APA) in Vaduz aufgenommen.
Das neue System wird von der Bevölkerung gut angenommen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Erfassung ist jedoch, dass die antragstellende Person wenige Sekunden ruhig, fokussiert und mit offenen Augen in die Kamera blickt – was bei Kleinkindern oft schwierig ist. Nicht selten muss der Vorgang mehrfach wiederholt oder ganz abgebrochen werden.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 1. April 2025 eine Anpassung der Heimatschriftenverordnung (HSchV) sowie der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) beschlossen. Ab dem 1. Juni 2025 können gesetzliche Vertreter für Kinder unter zwei Jahren das digitale Passfoto selbst zu Hause aufnehmen. Dieses wird über ein Online-Formular hochgeladen und elektronisch an das APA übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Eltern eine Einladung zur persönlichen Vorsprache am Schalter zur Ausstellung des Ausweises.
Darüber hinaus wurde auch die Heimatschriftenverordnung in Bezug auf Diplomatenpässe angepasst: Künftig beträgt die Gültigkeitsdauer generell zehn Jahre. Bisher war diese bei befristeten Einsätzen an die Dauer des jeweiligen Mandats gebunden. Die neue Regelung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Kosten sparen. Unverändert bleibt jedoch, dass der Diplomatenpass ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden darf und nach Beendigung des Dienstverhältnisses umgehend zurückzugeben ist.