Die Regierung Liechtensteins hat eine Vorlage zur Abänderung des Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Umsetzung von Empfehlungen aus der letzten Schengen-Evaluierung Liechtensteins.
Im Rahmen ihrer Sitzung Mittwoch, 8. April, verabschiedete die Liechtensteiner Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Datenschutzgesetzes (DSG). Hintergrund ist eine Schengen-Evaluation aus dem Jahr 2022, bei der insbesondere das nationale Datenschutzgesetz überprüft wurde. Mit der Umsetzung einer Schengen-Empfehlung sollen die Aufgaben der Datenschutzstelle erweitert werden.
Praxistauglichkeit verbessern
Neben den Schengen-Anforderungen greift die Vorlage auch Anpassungen aus der Praxis auf. Konkret betrifft dies die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie die Rolle der Datenschutzstelle bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Der Vernehmlassungsbericht ist über die Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li abrufbar. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. Juni 2025.