Neue CO2-Vorgaben für Verkehr, Gewerbe und Industrie

Symbolbild: Bandi Koeck

Die Liechtensteiner Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. April, eine Abänderung der CO2-Verordnung beschlossen. Ziel ist es, bestehende Klimaschutzinstrumente weiterzuentwickeln und so zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 beizutragen. Die Änderungen orientieren sich an der Gesetzgebung der Schweiz, teilt die Regierung mit.

Ein zentrales Element der Verordnungsänderung betrifft den Verkehrsbereich: Autoimporteure müssen künftig vermehrt effiziente Fahrzeuge in ihrer Flotte anbieten. Damit sollen CO2-Emissionen gezielt gesenkt werden.

Anreize für emissionsarme Unternehmen

Unternehmen erhalten die Möglichkeit, sich auf individuelle Zielpfade zur CO2-Reduktion zu verpflichten. Im Gegenzug können sie sich bereits geleistete CO2-Abgaben rückerstatten lassen – ein finanzieller Anreiz zur Umstellung auf klimafreundlichere Betriebsweisen.

Anpassung an Schweizer Umweltabgabenrecht

Zeitgleich hat die Liechtensteiner Regierung auch einer Anpassung des Vertrages mit der Schweiz über Umweltabgaben zugestimmt. Dieser regelt die Übernahme der schweizerischen CO2-Abgabenregelungen durch Liechtenstein. Die Unterzeichnung der neuen Vereinbarung ist für Anfang Mai 2025 in Bern geplant.

Die CO2-Verordnung bildet einen weiteren Baustein auf dem Weg zu den nationalen Klimazielen: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Spätestens 2050 strebt Liechtenstein Klimaneutralität an.

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