Die Liechtensteiner Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Im Zentrum der Anpassungen stehen präventive Maßnahmen gegen häusliche Gewalt sowie technologische und rechtliche Anpassungen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit, heisst es in der Mitteilung der Regierung.
Ein zentrales Anliegen der Gesetzesvorlage ist die Einführung einer verpflichtenden Gewaltberatung für Personen, die im häuslichen Umfeld als Gefährder gelten. Diese Maßnahme orientiert sich am österreichischen Modell einer opferschutzorientierten Täterarbeit. Ziel ist es, bereits nach einer polizeilichen Intervention und noch vor einem gerichtlichen Verfahren frühzeitig einzugreifen, um Gewalt langfristig zu verhindern und den Opferschutz zu verbessern, informiert die Liechtensteiner Regierung.
Anpassungen an neue rechtliche und technische Rahmenbedingungen
Zusätzlich zur Gewaltprävention beinhaltet die Vorlage mehrere praxisbedingte und gesetzliche Anpassungen. Dazu gehört die Angleichung der personalrechtlichen Bestimmungen an das seit 2008 geltende Staatspersonalgesetz. Neu eingeführt werden soll zudem eine automatisierte Fahrzeugfahndung im Straßenverkehr.
Ausweitung der Videoüberwachung und polizeilicher Befugnisse
Die bestehenden Regelungen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum sollen aktualisiert werden. Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung der polizeilichen Befugnisse zur Verhinderung terroristischer oder schwerer Straftaten um drei weitere Tatbestände vor. Diese Änderungen orientieren sich an der Rechtslage in den Nachbarländern, insbesondere in der Schweiz.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li eingesehen werden. Stellungnahmen zur Vorlage können bis zum 4. Juli 2025 eingereicht werden.