Die Grüne Versicherungskarte ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist.
Das KFZ-Kennzeichen sollte innerhalb Europas grundsätzlich ausreichen, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung besteht. In der Praxis sieht es aber so aus, dass bei Kontrollen im Ausland häufig die Grüne Versicherungskarte verlangt wird. Darüber hinaus erleichtert die Grüne Karte bei einem Unfall den Austausch der Versicherungsdaten.
Verpflichtend mitzuführen:
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine ist die Mitnahme vorgeschrieben.
Die Grüne Karte ist für den Kosovo nicht gültig. Es muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Obwohl in den folgenden Ländern das Kennzeichen als Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung reicht, kommt es immer wieder zu Kontrollen:
- Tschechische Republik
- Serbien
- Italien
Wo ist die Grüne Karte erhältlich?
Die Grüne Karte kann von der eigenen Haftpflichtversicherung kostenlos bezogen werden. Der darauf vermerkte Geltungszeitraum ist zu beachten.
Bei manchen Versicherungen muss man die Grüne Karte jedoch extra anfordern.
Was ist die Große Grüne Karte?
Für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss eine eigene große Grüne Karte von der Versicherung ausgestellt werden und bei dieser kostenpflichtigen Karte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert eingetragen. Für die Zeit der Reise in diese Länder wird die Versicherungsprämie erhöht. Sollte die Karte vergessen werden oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise in das jeweilige Zielland eine Grenzversicherung abschließen.
Bei Reisen in die Türkei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei (Europa und Asien) gilt.