In einigen Ländern sind die Mitführpflichten außergewöhnlich. In Frankreich gehört ein Alkoholtest zum verpflichtenden Repertoire, in Deutschland müssen Lenker von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eine tragbare, blinkende Warnleuchte griffbereit haben. In Österreich muss Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug mitgeführt werden. Wer eine Reise mit dem Auto ins Ausland antritt, sollte sich davor genauer informieren.
Wobei zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden muss. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Bei Unfall oder Panne bedeutet die Tragepflicht, außerhalb des Fahrzeuges eine Warnweste zu tragen, wie zum Beispiel in Italien, Kroatien, Polen oder Ungarn der Fall ist. Diese Tragepflicht ist aber nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Deshalb empfiehlt es sich, für alle Insassen eine Weste parat zu haben.
Ein Warndreieck ist in Europa Pflicht, in einigen Ländern müssen sogar 2 mitgeführt werden. Das Verbandszeug ist ebenfalls in den meisten europäischen Ländern Pflicht, ausgenommen sind Italien, Frankreich und Spanien.
Das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selber austauschen kann, ist in einigen Ländern wie zum Beispiel Tschechien oder Kroatien vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen demnach keine Ersatzlampen für diese Lampenart – jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw. Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wie zum Beispiel in Slowenien, ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam.
Ein Ersatzreifen, bei dem vorab vor Reisen die Luft kontrolliert werden sollte, oder ein Reparaturset muss zum Beispiel in Tschechien, Ungarn oder Spanien vorhanden sein.
Vorsicht bei Mietautos: Die Mitführpflichten gelten auch für Mietautos.
Vielen Dank für die Information, äußerst nützlich im Moment ☝️